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   BSG, 08.05.1969 - 11 RA 224/67   

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https://dejure.org/1969,8693
BSG, 08.05.1969 - 11 RA 224/67 (https://dejure.org/1969,8693)
BSG, Entscheidung vom 08.05.1969 - 11 RA 224/67 (https://dejure.org/1969,8693)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 1969 - 11 RA 224/67 (https://dejure.org/1969,8693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungszwang - Hoheitliche Grundlage - Gesetzliche Rentenversicherung - Minenarbeiter in Südafrika

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 222
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.01.1958 - 1 RA 136/57
    Auszug aus BSG, 08.05.1969 - 11 RA 224/67
    Nach der - sich an BSG 6, 263 anlehnenden - gesetzlichen Definition des § 15 Abs. 2 Satz 1 FRG ist als gesetzliche Rentenversicherung jedes System der sozialen Sicherheit anzusehen, in das in abhängiger Beschäftigung stehende Personen durch öffentlich-rechtlichen Zwang einbezogen sind, um sie und ihre Hinterbliebenen für den Fall der Minderung der Erwerbsfähigkeit, des Alters und des Todes oder für einen oder mehrere dieser Fälle durch Gewährung regelmäßig wiederkehrender Geldleistungen (Renten) zu sichern.

    In BSG 6, 263 ist bereits hervorgehoben worden, daß eine gleiche Versicherungsorganisation wie in der Bundesrepublik nicht zu verlangen ist.

  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Auch wenn eine Divergenzlage nicht allein deshalb entfallen muß, weil die maßgebliche Rechtsfrage in verschiedenen Vorschriften geregelt ist (vgl dazu GS in BSGE 29, 222, 229 [BSG 08.05.1969 - 11 RA 224/67]; 44, 151, 154; 48, 146, 151; 49, 175, 178), ggf. auch war, falls ein identischer Regelungszusammenhang erhalten geblieben ist, sind die Unterschiede zwischen § 313a RVO a.F. und § 180 Abs. 4 RVO nF nach Wortlaut, Inhalt und Systematik derart, daß die Vorschriften hinsichtlich ihrer die aufgeworfene Rechtsfrage betreffenden Regelungen keine Gleichartigkeit i.S. des § 42 SGG mehr aufweisen.
  • BSG, 02.06.2010 - B 5 R 54/10 B
    Sie hat jedoch nicht ausgeführt, dass auch die von ihr herangezogenen Entscheidungen des BSG vom 21.7.2009 - B 7/7a AL 36/07 R -, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R -, 31.3.1976 - 1 RA 87/75 - und 8.5.1969 - 11 RA 224/67 - nichts für die Beurteilung der aufgezeigten Frage hergeben.
  • LSG Berlin, 18.11.1982 - L 10 An 24/80
    Als gesetzliche Rentenversicherung nach § 15 Abs. 2 S 1 FRG ist jedes System der sozialen Sicherheit anzusehen, in das in abhängiger Beschäftigung stehende Personen durch öffentlich-rechtlichen Zwang einbezogen sind, um sie und ihre Hinterbliebenen für den Fall der Minderung der Erwerbsfähigkeit, des Alters und des Todes oder für einen oder mehrere dieser Fälle durch Gewährung regelmäßig wiederkehrender Geldleistungen (Renten) zu sichern (vgl BSG vom 1958-01-15 1 RA 136/57 = BSGE 6, 263; BSG vom 1969-05-08 11 RA 224/67 = BSGE 29, 222/223).2.
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